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  Amt für Ausbildungsförderung | Studienabschlussdarlehen

 

Wichtige Information: Aufgrund des Beschlusses des 29. BAföG-Änderungsgesetzes und der damit verbundenen Umsetzungen der Erhöhung der Bedarfssätze, der Wohnkostenpauschale, der Krankenkassenzuschläge sowie der Freibeträge nach dem 29. BAföGÄnderG kommt es derzeit leider zu verlängerten Bearbeitungszeiten. Wir bitten Sie daher um Ihr Verständnis.

 

BAföG-Antrag: Leistungen nach dem BAföG setzen einen schriftlichen Antrag voraus. Am schnellsten und einfachsten geht dies über die BAföG Digital-App (Android & iOS oder online). Damit sparen Sie sich Zeit, können den Bearbeitungsstatus stets einsehen und ggf. fehlende Unterlagen komfortabel digital übermitteln. Wichtig ist dabei, dass Sie bereits auf BAföG Digital einen Antrag begonnen oder gestellt haben. Alternativ ist auch ein postalischer Antrag möglich, die Formulare erhalten Sie z.B. vor Ort in unseren Geschäftsstellen.

Eine digitale Antragstellung über anderweitige Portale kann die Einhaltung der Formvorschriften nicht garantieren, was zu einer erheblichen Verzögerung der Bearbeitung Ihres Antrags führt.

Möchten Sie Ihren Antrag lieber per App stellen, dann scannen Sie einfach den für Ihr Gerät vorgesehenen QR-Code:

Apple App-Store                    

Apple App-Store (iOS)

Google PlayStore

Android Google Playstore

Alle aktuellen Informationen zum Thema BAföG finden Sie auf den BAföG-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).        

 

Wir bieten als Hilfe beim Ausfüllen zwei Checklisten als PDF an:

Erstantrag (PDF) | Weiterförderungsantrag (PDF)

Wer die Möglichkeit der Online-Antragstellung nicht nutzen möchte, bekommt die Antragsformulare wie bisher beim Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks; in Eichstätt, Ansbach, Neuendettelsau und Triesdorf in den Studierendenkanzleien der Hochschulen und in Ingolstadt im Service Center Studienangelegenheiten der Technischen Hochschule Ingolstadt.

Die Antragsformulare erhalten Sie auch im Internet unter: www.bafög.de

Die Anträge sind, je nach Hochschulzugehörigkeit, beim Amt für Ausbildungsförderung in Erlangen oder bei dessen Nürnberger Geschäftsstelle einzureichen oder beim Sprechtag in Eichstätt, Ingolstadt, Ansbach, Neuendettelsau und Triesdorf abzugeben.

Das Amt für Ausbildungsförderung ist auch für Studienabschlussdarlehen der Bayerischen Studierendenwerke zuständig.

 

Häufige Fragen und Antworten zum BAföG:

> Wo kann ich Informationsmaterial erhalten?
Bei jedem Amt für Ausbildungsförderung (Studentenwerke, Kreisverwaltungen, Stadtverwaltungen) und im Internet unter: www.bafög.de

> Wo muss ich den Antrag stellen?
Für das Studium beim Studierendenwerk am jeweiligen Hochschulort. Eine genaue Auflistung finden Sie unter: www.bafoeg-bayern.de oder www.bafoeg.de Für den Besuch einer Schule: bei den kommunalen Behörden (Stadtverwaltung oder Kreisverwaltung)

> Wie kann ich den Antrag stellen?

  • online über Bafoeg-digital.de
  • in Papierform (persönliche Abgabe vor Ort, Einwurf in den Hausbriefkasten oder Sendung per Post)

> Wieviel BAföG kann man max. bekommen?
Für den Besuch einer Hochschule je nach Wohn- und Versicherungsverhältnis zwischen 534,00 € und 992,00 € (bei Ü30:  1.088,00 €). BAföG-Hotline und BAföG-Rechner sind nicht verbindlich und mit Vorsicht zu genießen - wenden Sie sich daher bitte an Ihr zuständiges Amt für Ausbildungsförderung, da nur dieses Ihre persönlichen Umstände berücksichtigen kann.

> Wird BAföG als Zuschuss oder als Darlehen geleistet?
Normalförderung bedeutet 50 % Zuschuss und 50 % Darlehen; in Ausnahmefällen ist Volldarlehen möglich.

> Wann muss ich den Darlehensanteil zurückzahlen?
Grob vereinfacht: etwa 5 Jahre nach Erreichen der Förderungshöchstdauer (i.d.R. die Regelstudienzeit). Das Amt für Ausbildungsförderung ist für die Rückzahlung des Darlehens nicht zuständig, wenden Sie sich bei Fragen diesbezüglich deshalb direkt an das Bundesverwaltungsamt.      Weitere Informationen zum Darlehen unter: www.bva.bund.de  

> Ab wann bekommt man BAföG?
Der Bewilligungszeitraum beträgt üblicherweise 12 Monate und beginnt frühestens mit dem Monat, in dem der Antrag gestellt wurde.

> Wie lange bekommt man BAföG?
An Hochschulen für die Dauer der Regelstudienzeit, diese stellt auch die Förderungshöchstdauer dar.

> Gibt es über die Regelstudienzeit hinaus BAföG?
Auf Antrag können die Möglichkeiten einer Überschreitung der Förderungshöchstdauer geprüft werden. Hierfür müssen bestimmte Gründe (z.B. Krankheit, Schwangerschaft oder Ähnliches) vorliegen. Jedoch bedarf es auch hier einer Einzelfallentscheidung.

> Was ist, wenn ich keinen Verzögerungsgrund habe, aber trotzdem nicht in der Regelstudienzeit abschließe?

  • sog. "Hilfe zum Studienabschluss". Hierbei handelt es sich um ein Volldarlehen für die letzten 12 Monate Ihres Studiums
  • Flexibilitätssemester (= einmalig, 1 Semester als Überschreitung der Förderungshöchstdauer, ohne Grund)

> Wieviel dürfen meine Eltern verdienen?
Diese Frage kann ohne Antrag und Nachweise nicht pauschal beantwortet werden, da hierbei sehr viele Faktoren eine Rolle spielen.

> Meine Eltern sind geschieden / nicht verheiratet: Ist das Einkommen meines Vaters / meiner Mutter trotzdem noch anzurechnen?
Ja - Es sind immer die Einkommen beider leiblichen Elternteile bzw. Adoptivelternteile anzurechnen.
(Das Einkommen eines Stiefelternteils wird in die Berechnung jedoch nicht einbezogen, es ist lediglich für die Ermittlung des Steueranteils des Elternteils relevant.)

> Ich bin verheiratet; wird das Einkommen meiner Eltern trotzdem noch angerechnet?
Ja - durch die Eheschließung erlischt nicht automatisch die elterliche Unterhaltspflicht. Das Einkommen des Ehegatten / der Ehefrau wird ebenfalls mit einberechnet.

> Wieviel darf ich dazuverdienen?
Bei einem Studium während eines Bewilligungszeitraums von 12 Monaten sind Einkünfte (sog. Minijob) aus nichtselbständiger Arbeit i.d.R. ohne größere Anrechnungen.
(Achtung: Ausnahmen sind Einkünfte aus Pflichtpraktika, selbständiger Tätigkeit sowie Honorartätigkeiten)

> Wann wird man elternunabhängig gefördert?
Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Bitte wenden Sie sich hierzu direkt an uns, da auch hier Ihre individuellen Voraussetzungen geprüft werden müssen.  

> Wie hoch ist der Vermögensfreibetrag?
Der Vermögensfreibetrag ist altersabhängig und liegt bei unter 30-jährigen 15.000,00 € bzw. bei über 30-jährigen 45.000 €. Sollten Sie verheiratet sein, erhöht sich der Freibetrag um 2.300 €. Für jedes Kind erhöht sich der Freibetrag um 2.300 €. Sollten Sie mehr Vermögen besitzen, wird Ihnen dieses über den Bewilligungszeitraum anteilig (monatlich) angerechnet.  

> Kann ich BAföG auch nach einem Fachwechsel bekommen?
Dies sind immer Einzelfallentscheidungen und müssen durch Bewertung des Sachverhaltes genau geprüft werden. Wenden Sie sich daher umgehend an uns, da Fachwechsel auch unverzüglich mitzuteilen sind.  

> Spielt das Alter eine Rolle?
Grundsätzlich ja - man darf bei Studienbeginn idR. das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausnahmefälle werden gesondert geprüft.

> Wird ein Masterstudiengang gefördert?
Ja - aber i.d.R. nur wenn er auf einem Bachelorstudium aufbaut.

> Sind Änderung mitzuteilen?
BAföG-relevante Änderungen sind stets unverzüglich mitzuteilen. Falls Sie nicht sicher sein sollten, ob die Änderung förderungsrechtlich relevant ist, kontaktieren Sie uns bitte umgehend.

> Was muss man für eine lückenlose Förderung beachten?
Ein sog. "Weiterförderungsantrag" ist spätestens 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes einzureichen (i.d.R. 31.01. bzw. 31.07.) Die Förderung ab dem 5. Fachsemester kann erst nach Vorlage eines positiven Leistungsnachweises  erfolgen. Aufgrund dieser Vorlagepflicht kann es zu Zahlungsunterbrechungen kommen. Sollten Sie einen solchen nicht oder nicht rechtzeitig vorlegen können, oder sich nicht sicher sein, was damit gemeint ist, kontaktieren Sie uns.          

 

Weitere Informationen zum Thema BAföG:

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