Jeder ausländische Student, der es geschafft hat, einen Studienplatz in Deutschland zu bekommen, hat bereits eine Menge geschafft – gleichwohl kann einen auch der deutsche (Rechts-) Alltag ganz schön schaffen. Der Aufenthalt als solcher ist für alle ausländischen Studierenden außerhalb der Europäischen Union zeitlich an die Dauer des Studiums geknüpft und daher befristet. Probleme stellen sich bei einer Verlängerung des Studiums – die Ausländerbehörde ist bei der Beurteilung etwa des nachzuweisenden Studienfortschritts relativ streng und genau! Hier stellen sich immer wieder Probleme, da die Verlängerung oft auf die lange Bank geschoben wird oder ausländische Studenten „untertauchen“ und den Verlängerungszeitpunkt verstreichen lassen. Studierende aus Ländern innerhalb der EU haben diese Sorgen nicht – sie müssen sich lediglich beim Einwohnermeldeamt melden und ihren Aufenthalt anzeigen. Rechtlich sind sie deutschen Staatsangehörigen vollkommen gleich gestellt. Jeder ausländische Student sollte sich Kopien seiner Ausweisdokumente und Genehmigungen machen und an geeigneter Stelle aufbewahren – „just in case...“.
Beide Gruppen stoßen schon aufgrund der Sprachschwierigkeiten gerade am Anfang oftmals auf größere Probleme. Eine Wohnung zu finden ist schwer – dabei werden oftmals unzulässige Zahlungen geleistet, die bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurückgefordert werden. An erster Stelle ist die Kautionszahlung zu nennen – hier stellt sich das große Problem, dass der Anspruch auf Rückzahlung erst fällig wird nach Beendigung des Mietverhältnisses – der ausländische Student ist u.U. bereits in seine Heimat zurück gekehrt! Hier hilft es, rechtzeitig seinen Absprung zu planen und eine vertrauenswürdige Person zu finden, die die Abwicklung etwa der Mietangelegenheiten übernimmt.
Generell gilt: was auch immer einem ausländischen Studenten erzählt wird – es gibt kein spezielles Recht für Ausländer. In allen Bereichen des täglichen Lebens sind Ausländer rechtlich den Deutschen gleichgestellt. Das gilt etwa auch für den Bereich des Arbeitsrechts – hier ist erfahrungsgemäß die Zahl der ausländischen studentischen Arbeitskräfte, die von unseriösen Arbeitgebern „übers Ohr gehauen“ werden, besonders groß. Oft wird zu Unrecht auf Lohnzahlungen verzichtet, weil man den Gang vor das Arbeitsgericht scheut – hier hilft wie in den anderen Fällen auch die Rechtsberatung.
Berührungsängste braucht dabei niemand zu haben; die Rechtsberatung gestaltet sich in ihrem Ablauf äußerst „studentisch”, eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich, es bestehen allenfalls gewisse Wartezeiten. Die Vertraulichkeit der Beratungsgespräche ist selbstverständlich, Mehrfachberatungen sind ebenfalls möglich. Allerdings beschränkt sich die Rechtsberatung zeitlich und örtlich: telefonische Beratung findet nicht statt, man ist an die Sprechstunden gebunden. Schließlich sei noch darauf hingewiesen, dass aufgrund interner Zuständigkeiten keine Beratung in BAföG-Fragen erteilt wird; diesbezüglich sei auf das im Hause ansässige BAföG-Amt verwiesen.
Prof. Dr. iur. Tobias Huep
Rechtsberater im Studentenwerk
Erlangen-Nürnberg
(aus unserer Zeitung STUDENTENWERK, Ausgabe 12/2005)