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Satzung über einen zusätzlichen Beitrag zur Beförderung der Studierenden
im öffentlichen Nahverkehr:

Ab dem Wintersemester 2022/23 (Fassung vom 1.1.2023)
Wichtig: Seit dem Wintersemester 2023/24 wird kein Zusatzbeitrag mehr erhoben.

 

 

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