Für neu geborene Kinder gibt es ein Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Das Elterngeld gibt es für 14 Lebensmonate ab Geburt des Kindes als Basis-Elterngeld oder 28 Monate als Elterngeld-Plus für alle Eltern, die nicht oder bis höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Für Frühgeburten gibt es zusätzliche Lebensmonate.
Ein Elternteil kann dabei höchstens 12 (24 Elterngeld-Plus) Monate beanspruchen, wobei Monate mit Mutterschaftsgeldbezug der Mutter als verbraucht gelten. Beide Elternteile (ET) können dann aber die 14 Monate nach Belieben aufteilen (z.B. beide 7 Monate, ein ET 8 und der andere 6 Monate).
Weitere 2-4 Monate können von jedem Elternteil beansprucht werden, wenn beide gleichzeitig in diesen Monaten zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind.
Alle weiteren Auskünfte erteilt das Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region Mittelfranken -, Bärenschanzstraße 8a, 90429 Nürnberg, Tel. (09 11) 9 28-0, E-Mail: poststelle.mfr@zbfs.bayern.de
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