In den Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks Erlangen-Nürnberg wird bargeldlos mit Chipkarten bezahlt. An den Automatenstationen kann in der Regel zwischen Bar- und Kartenzahlung gewählt werden. Dabei spielt es keine Rolle, wo Sie studieren oder ob Sie die Karte von der Universität oder der Hochschule bzw. dem Studierendenwerk erhalten haben. Das System ist durchgängig und kann für die Bezahlfunktion bei den Einrichtungen der Hochschulgastronomie des Studierendenwerks an allen Hochschulorten im Betreuungsbereich verwendet werden (Eine Übersicht über die Mensen und Cafeterien finden Sie hier).
Bitte beachten Sie, dass in allen Fragen bezüglich des Kopierwesens (einschließlich des bargeldlosen Bezahlvorgangs) die Universität oder die Hochschule und nicht das Studierendenwerk Ansprechpartner ist.
Bezahlkarten des Studierendenwerks
FAUcard(Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg)
FAUcard bzw. card@fau.de
Das FAUcard-Servicebüro ist der zentrale Ansprechpartner für alle Studierenden und Beschäftigten der FAU in Angelegenheiten der FAUcard. Zu den Aufgaben zählen u.a.:
OHMcard (Technische Hochschule Nürnberg)
Weiterführende Informationen der Technischen Hochschule Nürnberg zur OHMcard finden Sie hier.
ANSBACHcard (Hochschule Ansbach)
Weiterführende Informationen der Hochschule Ansbach zur CampusCard finden Sie hier.
INGOLSTADTcard (Technische Hochschule Ingolstadt)
Weiterführende Informationen der Technischen Hochschule Ingolstadt finden Sie hier.
KUCard (Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt)
Weiterführende Informationen zur Nutzung des Funktionsumfangs finden Sie hier.
Hierbei handelt es sich um eine aufladbare elektronische Geldbörse auf dem Chip im Kartenkörper, welche die Bezahlung in den Mensen und Cafeterien und an den Getränke- und Snackautomaten des Studierendenwerks Erlangen-Nürnberg ermöglicht. Die Karte ist eine sog. kontaktlose Chipkarte mit einer im Kartenkörper ebenfalls befindlichen Antenne, welche mit dem jeweiligen Kartenleser in Verbindung tritt. Dabei muss die Karte bspw. bei Bezahlvorgängen in der Regel auf den Leser gelegt bzw. sehr nahe (weniger als 5 cm) an den Kartenleser gehalten werden (z.B. bei Getränkeautomaten) oder in diesen eingesteckt werden (z.B. beim Kopieren).
An manchen Universitäten oder Hochschulen kann das Guthaben auch an verschiedenen Akzeptanzstellen bspw. zur Bezahlung von Kopiervorgängen, Bibliotheksgebühren etc. verwendet werden. Näheres dazu erfahren Sie über Ihre Universität oder Hochschule.
Sie können Ihr Guthaben jederzeit an einem der zahlreichen Aufwertungsautomaten abfragen und erhöhen. Aufwertungsautomaten befinden sich in allen Mensen und Cafeterien des Studierendenwerks. In den großen Einrichtungen besteht zusätzlich die Möglichkeit an eigenen Leseterminals das Guthaben und die Gültigkeit der Karte abzufragen. Für den Vorgang der Aufwertung fügen Sie Ihre Karte in den angezeigten Eingabeschlitz. Der Automat zeigt Ihnen zunächst nur das aktuelle Guthaben an. Sie zahlen mit 5-, 10-, 20- oder 50-Euro-Scheinen einen Betrag bis zu 100 Euro ein, indem Sie die Scheine in die dafür vorgesehene Geldeingabe schieben. Dann wird der Betrag gutgeschrieben. Wichtig! Karte erst dem Aufwerter entnehmen, nachdem der neue Kartensaldo angezeigt wurde (Buchungsvorgang abwarten).
Diesen Vorgang wiederholen Sie jedes Mal, wenn Ihre Karte neu "aufgewertet", d.h. Ihr Guthaben erhöht werden soll.
Hinweis: An den Gästekartenautomaten können nur Gästekarten erworben und NICHT zurückgegeben werden. Die Gästekarten können entweder nur an einer der beiden Hauptkassen in Erlangen (Langemarckplatz 4 - Studentenhaus) oder Nürnberg (Andreij-Sacharow-Platz 1 - Studentenhaus) zurückgegeben und das Guthaben ausbezahlt werden oder Sie senden die Karte direkt an das Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg. Gästekartenautomaten befinden sich in den Mensen Langemarckplatz und Südmensa in Erlangen, Mensa Insel Schütt und Mensa Regensburger Straße in Nürnberg sowie in Eichstätt und Ingolstadt.
Nachdem Sie in der Mensa oder der Cafeteria Ihre Auswahl getroffen haben, legen Sie Ihre Karte auf eines der Lesegeräte an der "Kasse". Die Kassiererin tippt die Komponenten der ausgewählten Speisen ein und auf der Digitalanzeige sehen Sie die Einzelpreise der Speisen, deren Summen und den Endbetrag, der von Ihrer Karte abgebucht wird.
Dann nehmen Sie Ihre Karte wieder an sich. Um Warteschlangen zu vermeiden, achten Sie bitte darauf, dass immer genug Guthaben auf Ihrer Karte zur Verfügung steht! Barzahlung oder Aufwerten an der Kasse während der Essensausgabe ist ausgeschlossen.
Hinweis: Die ausgeschriebenen Preise für Studierende und Bedienstete gelten nur für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. In Fällen der Barzahlung wird in der Regel der Preis für Gäste abgerechnet. Aufgrund der Nachweispflicht zur Zuschussverwendung bzw. der korrekten Umsatzerfassung sind wir dazu verpflichtet.
Das Aufladen der Chipkarten (Geldbörse des Studierendenwerks) per electronic-cash ist derzeit an elf Standorten mit insgesamt 23 Geräten möglich. Parallel kann an den meisten Standorten auch mit Bargeld (Scheinen) aufgewertet werden (Übersicht aller Standorte).
Eine Aufwertung per EC-Karte oder girogo an Kassen ist nicht vorgesehen.
Eine Aufwertung mit Kreditkarten (Mastercard, Visacard etc.) ist möglich.
Eine Übersicht der Aufwerterstandorte finden Sie hier.
Damit Ihre Karte dauerhaft ihre Funktionen erfüllen kann, sollten Sie diese sorgsam behandeln:
Für alle Chipkarten, die im Bereich des Studierendenwerks im Einsatz sind gilt das Folgende:
Das Studierendenwerk hat keinerlei Zugriff auf persönliche Daten der Studierenden bzw. Mitarbeiter. Somit können bei der Nutzung der Karte im Bereich der Hochschulgastronomie auch keine personenrelevanten Daten gespeichert werden. Für die Bezahlfunktionen des Studierendenwerks gilt, dass nur die folgenden Chip-Merkmale abgefragt werden: Benutzergruppe (Studierende, Beschäftigte, etc.), Geldbörsensaldo und Gültigkeitszeitraum. Eine Zusammenführung der Daten an zentraler Stelle ist technisch nicht implementiert und wird auch nicht beabsichtigt.
Nicht personalisierte Chipkarten – vom Studierendenwerk ausgegebene Studierenden-, Bediensteten- und Gästekarten – haben eine begrenzte Gültigkeit. Diese beträgt für Studierende drei Jahre und für Bedienstete fünf Jahre. Nach Ablauf dieser Frist können die Karten an einer der beiden Hauptkassen unter Nachweis der entsprechenden Berechtigung verlängert werden. Gästekarten unterliegen aufgrund der nichtvorhandenen Subventionierung keiner Beschränkung.
Personalisierte Chipkarten müssen zu Beginn des Semesters an der jeweiligen Hochschule validiert werden, damit die Gültigkeit der Geldbörse um ein weiteres Semester automatisch verlängert wird.
Bitte beachten Sie: Die Chipkarte ist Teil Ihres Bargeldbestandes – Verluste werden in der Regel nicht ersetzt!
Sie haben jedoch die Möglichkeit die Karte sperren zu lassen. Dazu ist es notwendig, dass Sie uns Ihre Kartennummer (Geldbörsennummer) mitteilen. Nach einem längeren Zeitraum (ca. fünf Wochen) kann Ihnen das Restguthaben der gesperrten Karte auf Ihre neue Karte gutgeschrieben werden.
Die Auswirkungen des Sperrens bzgl. der Geldbörse Ihrer Karte bedeuten, dass diese für keine der geldbezogenen Dienstleistungen des Studierendenwerks mehr genutzt werden kann.
Darüber hinaus gelten für die jeweiligen Universitäten oder Hochschulen weitere Sperrgründe bzw. Funktionseinschränkungen.
Bitte wenden Sie sich bei allen weiteren Fragen an die jeweilige Kartenausgabestelle Ihrer Universität oder Hochschule.
Ansprüche aus dem Karten-Vertragsverhältnis und dessen Beendigung auf eine Auszahlung eines auf der Karte befindlichen Restguthabens sind gegenüber den Hauptkassen des Studierendenwerks geltend zu machen. Bitte beachten Sie dabei unbedingt, dass u. a. die Mitteilung der korrekten Geldbörsen- bzw. Kartennummer und die Vorlage der betroffenen Karte zwingende Voraussetzungen sind (Die Geldbörsennummer ist nicht gleichzusetzen mit der Matrikelnummer, sondern ist auf die Karte gedruckt!). Ein Fehlen der Angabe der Geldbörsennummer verwirkt den Anspruch auf Erstattung.
Im Verlustfall wird ein auf der Karte befindliches Guthaben nicht erstattet.
Ein Antrag auf Guthabenrückerstattung kann auch postalisch an die im Impressum genannte Hausadresse gestellt werden. Karten, welche vor 2014 vom Studierendenwerk ausgegeben wurden, werden grundsätzlich nicht mehr akzeptiert. Die Karten sind erkennbar an der vollflächigen gelben, weißen und grünen Bedruckung.
Für die Erstattung von Restguthaben von einer Universität oder Hochschule ausgegebener Karten gilt das Vorgenannte.
Zurückgegebene Karten werden einbehalten und die Geldbörsennummer gesperrt.
Gästekarten sind bepfandet und können an einer der beiden Hauptkassen oder postalisch wieder zurückgegeben werden.
Die Standorte der Hauptkassen sind:
Erlangen:
Studentenhaus
Langemarckplatz 4
Tel (09131) 8002-58
Aktuelle Öffnungszeiten finden Sie hier.
Nürnberg:
House of Students - Mensa Insel Schütt
Andreij-Sacharow-Platz 1 (Kasse, Zimmer 1313)
Tel +49 9131 / 8002-0
Aktuelle Öffnungszeiten finden Sie hier.
Weitere Informationen zu den Bezahlfunktionen im Bereich der Hochschulgastronomie erhalten Sie hier: info@werkswelt.de