vgl. auch Sozialversicherung
In Deutschland besteht für alle Studierenden Krankenversicherungspflicht.
Für die Immatrikulation an einer Hochschule ist deshalb der Nachweis über den aktuellen Versicherungsstatus notwendig.
Dieser Nachweis wird für alle Studierenden – egal ob gesetzlich oder privat versichert – durch eine gesetzliche Krankenkasse elektronisch an die Hochschule übermittelt.
Wer gesetzlich versichert ist, meldet sich für den Nachweis ganz einfach rechtzeitig bei seiner Krankenkasse.
Wer privat versichert ist und auch während des Studiums privat versichert bleiben möchte, benötigt eine Befreiung von der Versicherungspflicht. Diese Bescheinigung und die dazu gehörige Meldung an die Hochschule stellt ebenfalls eine gesetzliche Krankenkasse aus.
Während des Studiums gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der gesetzlichen Krankenversicherung:
Kostenfreie FamilienversicherungBis zum 25. Geburtstag sind Studierende kostenfrei bei ihren Eltern mitversichert. Eine Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass die regelmäßigen Einkünfte monatlich nicht über der aktuell geltenden gesetzlichen Einkommensgrenze liegen. Für das Jahr 2022 liegt diese derzeit bei monatlich 470 Euro, bei Ausübung eines Minijobs ab dem 01.10.2022 steigt diese Grenze auf 520,00 Euro (geringfügige Beschäftigung) monatlich.
Wer gesetzlichen Grundwehrdienst, Zivildienst oder einen Freiwilligendienst geleistet hat, kann die Familienversicherung evtl. auch über das 25. Lebensjahr hinaus verlängern. Über Verlängerungsmöglichkeiten berät die zuständige Krankenkasse.
Studentische Krankenversicherung
Wenn die Familienversicherung nicht mehr greift (älter 25 oder wegen Überschreiten der Einkommensgrenzen), tritt automatisch die studentische Krankenversicherung ein. Für Studierende gibt es hier besonders günstige Konditionen.
Freiwillige Krankenversicherung
Die studentische Krankenversicherung besteht längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Über Verlängerungsmöglichkeiten informiert die zuständige Krankenkasse. Endet die Studentenversicherung, tritt an deren Stelle eine freiwillige Versicherung. Ihre Krankenkasse berät hier über Voraussetzungen und Konditionen.