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Studierende, welche am Hochschulort oder in der Umgebung eine Wohnung oder ein Zimmer beziehen, müssen sich nach dem Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde der zuständigen Gemeinde persönlich anmelden. Ebenso muss ein Wohnungswechsel innerhalb der Gemeinde binnen zwei Wochen persönlich angezeigt werden. Außerdem benötigen Sie eine Bestätigung des Wohnungsgebenden über den Einzug. Diese müssen Sie - zusammen mit dem Personalausweis und/oder Pass - der Meldebehörde bei jeder Anmeldung vorlegen.

Hinweis: Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung. 

Stadt Ingolstadt, Bürgeramt, Rathausplatz 4, 85049 Ingolstadt, Tel. Tel. 0841/305-1500, Internet: www.ingolstadt.de, Eine vorherige Terminvereinbarung unter www.ingolstadt.de/tevisweb wird empfohlen.

Stadt Eichstätt, Einwohnermeldeamt, Marktplatz 11,Zimmer Nr. 001, EG, 85072 Eichstätt,
Telefon: 0 84 21/6001-170, -172, -174, Internet: www.eichstaett.de

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