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vgl. auch Sozialversicherung

Studierende müssen auch eine Pflegeversicherung nachweisen. Besteht über die Eltern oder den Ehepartner eine gesetzliche Krankenversicherung (Familienversicherung), fallen für die Pflegeversicherung keine eigenen Beiträge an. Jeder in einer privaten Krankenversicherung Versicherte, muss selbst eine private Pflegeversicherung abschließen. Sind Studierende über die studentische Krankenversicherung gegen das Krankheitsrisiko abgesichert, gehören sie automatisch auch der studentischen Pflegeversicherung an.

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