Neben Wohnungen ist auch für Zimmer in Studentenwohnheimen grundsätzlich der Rundfunkbeitrag von monatlich 18,36 Euro zu bezahlen. WGs können sich diesen Beitrag jedoch teilen. Hier muss jeweils nur ein volljähriger Bewohner oder eine volljährige Bewohnerin beim Beitragsservice angemeldet sein. Wer das ist, entscheidet die Wohngemeinschaft selbst. Um unnötige Doppelanmeldungen oder eventuelle Nachzahlungen zu vermeiden, ist es wichtig, sich zeitnah um die Ummeldung des eigenen Wohnsitzes und die entsprechende Mitteilung an den Beitragsservice zu kümmern.
Empfänger/-innen von BAföG können beim Beitragsservice die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beantragen.
Alle Informationen zum Rundfunkbeitrag für Studierende sowie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema hat der Beitragsservice auf seiner Internetseite unter rundfunkbeitrag.de/studierende gebündelt. Das Angebot ist sowohl in Deutsch als auch in Englisch verfügbar und richtet sich damit auch an internationale Studierende.
Wann Sie als Privatkunde bei der Telekom einen Sozialtarif erhalten erfahren Sie unter: www.telekom.de
Weitere Auskünfte erteilen auch die T-Punkte vor Ort.