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Gesetzliche Grundlagen

Der Gesetzgeber hat den Schutzauftrag von Kinderbetreuungsstätten definiert (§ 8a SGB VIII). Er betont die Verantwortung für das Wohl der Kinder und definiert, wie die Einrichtung im engen Kontakt mit den Eltern dieser Verantwortung gerecht werden kann. Unser Ziel ist es, auch in Krisensituationen den Elternkontakt aufrecht zu erhalten und so zu gestalten, dass das Wohl des Kindes immer im Mittelpunkt steht.

 

Umgang mit konkreter Gefährdung des Kindswohl

Auf der Grundlage des o.g. Gesetzes in Verbindung mit dem Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) hat die jeweils zuständige Behörde der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt) mit jedem ihrer Kita-Träger eine schriftliche „Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII“ abgeschlossen. Demzufolge ist das Fachpersonal von Kindertagesstätten dazu verpflichtet, Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung aufmerksam wahrzunehmen und – unter Hinzuziehung einer erfahrenen Fachkraft – das Gefährdungsrisiko einzuschätzen, z.B. bei körperlicher und seelischer Vernachlässigung, seelischer und/oder körperlicher Misshandlung, sexueller Gewalt. Das Fachpersonal wirkt bei den Personensorgeberechtigten darauf hin, dass Maßnahmen zur Abwendung des Gefährdungsrisikos in Anspruch genommen werden, wie z.B. Gesundheitshilfen, Beratung, Familienhilfe. Wenn diese Hilfen nicht in Anspruch genommen werden und / oder eine akute Gefährdung besteht, ist das Personal zu einer sofortigen Benachrichtigung des Jugendamtes/Allgemeinen Sozialdienstes verpflichtet.

 

Umgang mit einem erhöhten Entwicklungsrisiko

Wenn das pädagogische Personal aufgrund seiner Beobachtungen Anzeichen eines erhöhten Entwicklungsrisikos feststellt (z.B. hinsichtlich einer starken Entwicklungsverzögerung oder einer drohenden oder bestehenden Behinderung), ist es verpflichtet, die Eltern darüber zu informieren und entsprechend zu beraten. So soll mit den Eltern das weitere Vorgehen abgestimmt und erörtert werden, ob und welche Fachdienste hinzugezogen werden sollen, mit dem Ziel, das Kind – innerhalb und außerhalb der Kinderkrippe – entsprechend seiner spezifischen Bedürfnisse zu fördern.

 

 

Pädagogik

 

In der pädagogischen Arbeit verfolgt das Krippenpersonal einen situationsorientierten Ansatz: Der Fokus des erzieherischen Handelns liegt auf der Situation in der Gruppe. Das pädagogische Personal achtet gezielt auf Signale der Kinder und geht auf deren Fragen und Interessen ein. Jedes einzelne Kind wird mit seinen individuellen Bedürfnissen und Wünschen angenommen.

 

Es wird sich an den Stärken der Kinder orientiert und daran angeknüpft. So erkennen und fördern unsere Mitarbeiter/innen auch in diesem Alter schon besondere Vorlieben, Fähigkeiten und Kompetenzen. Durch die Alters- und Geschlechtermischung in unseren Gruppen machen die Kinder automatisch Erfahrungen, die sie für ihre eigene Identitätsentwicklung brauchen.

Unsere Mitarbeiter/innen verhalten sich Kindern und Eltern gegenüber wertschätzend und offen und helfen neuen Gruppenmitgliedern bei der Integration in die Gruppe und Einrichtung.

Beim Spiel der Kinder ist das pädagogische Personal Beobachter und entwickelt aus den Interessen, die in der Gruppe vorhanden sind, zusammen mit den Kindern Projekte.

Als familienergänzende Einrichtung werden die Ressourcen der ganzen Familie einbezogen. Ein ganzheitliches Bild vom einzelnen Kind hilft unseren pädagogischen Teams dessen Persönlichkeitsentwicklung zu unterstützen.

 

Wir begleiten alle Handlungen, insbesondere solche, die das Körperliche des Kindes berühren, sprachlich.

 

 

Ziel

 

In unserer Arbeit mit und für Kinder sind uns Kinderrechte ein ganz besonderes Anliegen. Wir setzen uns für Kinder ein, insbesondere für deren Recht auf körperliche, seelische und sexuelle Unversehrtheit, auf einen respektvollen Umgang, sowie für ihren Schutz und ihre Unterstützung.

 

Die 10 wichtigsten Kinderrechte im Überblick

 

  • Du hast ein Recht darauf, ohne Benachteiligung aufwachsen zu können. (Artikel 2 und 30)
  • Du hast das Recht, gesund leben zu können. (Artikel 24, 27, 33)
  • Du hast das Recht, lernen zu können und eine Ausbildung machen zu können, welche Deinen Fähigkeiten und Wünschen entspricht. (Artikel 28)
  • Du hast ein Recht, sicher und behütet aufzuwachsen. Jedes Kind hat ein Recht auf Liebe und ein Recht auf elterliche Fürsorge. (Artikel 5, 9, 18, 20)
  • Du hast ein Recht, dass Dein Privatleben respektiert wird und Du wertschätzend und respektvoll behandelt wirst. (Artikel 16)
  • Du hast eine Meinung und Du darfst diese jederzeit äußern. Auch hast Du einen Anspruch auf Information und das Recht, bei Fragen, die Dich betreffen, mitzubestimmen und mitzuwirken. (Artikel 12, 13, 15, 17, 42)
  • Du hast das Recht auf Schutz vor Krieg und auf der Flucht (Artikel 10, 22, 38)
  • Du hast das Recht, vor Gewalt, Missbrauch und Ausbeutung geschützt zu werden. (Artikel 11, 19, 32, 34, 35, 36, 37, 39, 40)
  • Du hast ein Recht auf Freizeit und Erholung (Artikel 31)
  • Als behindertes Kind hast Du das Recht, aktiv am Leben teilnehmen zu können. Du hast das Recht die Förderung und Fürsorge zu bekommen, welche am besten zu Dir passt. (Artikel 23)

 

Die jeweiligen Artikel können in der UN-Kinderrechtskonvention nachgelesen werden.

 

Unsere Mitarbeiter/innen sehen es als ihre pädagogische Aufgabe die Ressourcen und Kompetenzen der Eltern zu stärken, um dem Kind ein positives, stärkendes Lebensumfeld zu ermöglichen und es vor entwicklungshemmenden Einflüssen und Bedingungen zu schützen.

 

Das Schutzkonzept dient der Prävention aller Formen von Gewalt, insbesondere sexueller Gewalt durch Mitarbeiter/innen, Eltern und Erziehungsberechtigten, sowie anderen Erwachsenen an Kindern sowie der Gewalt unter Kindern.

 

Den Mitarbeiter/innen dient es als Orientierungshilfe und soll dazu beitragen, das eigene Verhalten und Handeln zu reflektieren.

 

 

Geltungsbereich

 

Das Schutzkonzept gilt für alle Personen unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunftsland oder einer körperlichen/geistigen Einschränkung, die in unseren Kinderkrippen ein und aus gehen. Es ist zugleich Schutz und Handlungsanleitung für alle Beteiligten.

 

 

Partizipation

 

Partizipation ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Wir beteiligen die Kinder an Entscheidungen, die ihr Leben und das Leben in der Krippengemeinschaft betreffen. Grundlage hierfür ist § 8 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), das Bayerische Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) und die UN-Kinderrechtskonvention Art. 12.

 

Konkret bedeutet dies im Alltag, dass die Kinder je nach Situation und Stimmung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie an Kleingruppenarbeit oder Einzelförderung teilnehmen oder in Spielgruppen eigene Erfahrungen sammeln möchten. Jedes Kind hat das Recht „Ja“ oder „Nein zu sagen oder zu signalisieren.

In unseren Kinderkrippen beteiligen sich die Kinder aktiv an Entscheidungen. So äußern sie zum Beispiel, ob sie bei einem Lied mitsingen oder nicht, ob sie essen möchten oder nicht usw.

 

Es gibt weitere Beteiligungsformen, die als Rituale in den Alltag eingebettet sind, wie z.B. der Morgenkreis.

 

Weiterhin ist es jederzeit möglich, dass die Interessen des Kindes von den Eltern oder einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin vertreten werden.

 

 

Tagesablauf: 

Das Kind hat das Recht auf einen geregelten Tagesablauf mit gleichbleibenden Abläufen, der dem Kind Sicherheit und Orientierung bietet.

 

 

Bring- und Abholsituationen:

Wir legen großen Wert auf einen partnerschaftlichen und respektvollen Umgang, zwischen Eltern und Kindern, sowie zwischen dem Personal und den Eltern. Bei Grenzüberschreitungen zwischen Erwachsenen und Schutzbefohlenen greifen wir mit ein. Hierzu zählen u.a.: schubsen, schlagen, anschreien, demütigen.

Konfliktsituationen zwischen Mitarbeiter/innen und Eltern/Erziehungsberechtigten werden in einem Elterngespräch besprochen und nicht vor den Kindern. Benötigen Mitarbeiter/innen Schutz in einer Konfliktsituation, treten die anderen Kollegen/innen mit in Erscheinung.

Die Bring- und Abholsituationen werden für die Kinder angenehm gestaltet.

Kinder werden ausschließlich abholberechtigten Personen übergeben.

 

 

Freispiel:

Für die Kinder ist das Freispiel von besonderer Bedeutung, da sie sich hier in allen Bereichen frei entfalten und entwickeln können. Im Freispiel suchen sich die Kinder ihr Spielmaterial und ihre Spielpartner selbst aus. Sie bestimmen Ort, Verlauf und Dauer des Spiels im möglichen Rahmen. Aufgabe des pädagogischen Personals ist es hierbei, die Kinder zu beobachten, Anregungen zu geben, bei Konflikten gezielt einzugreifen, einen Überblick über das Gruppengeschehen zu haben und sich Zeit für einzelne Kinder zu nehmen.

Das Personal hat das Recht, in Spielhandlungen oder Situationen einzuschreiten, bevor oder wenn das Kind sich oder andere gefährdet.

 

Wir bekleiden die Kinder zum Planschen im Garten mind. mit einer Windel/Unterhose

 

 

Pflegesituationen:

Das Kind hat das Recht zu äußern, wie und von wem es gewickelt werden möchte. Die Kinder werden an Penis, Scheide und Po sauber gemacht, dieses Vorgehen wird stets sprachlich begleitet. Die Genitalien werden nicht manipuliert. Während des Wickelns wollen keine Personen stören, um die Intimität des Kindes zu waren.

Das pädagogische Personal behält sich das Recht vor, bei eingeschränkter personeller Besetzung die Person, die das Wickeln übernimmt, zu bestimmen.

Das Kind hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob und wann es zur Toilette geht. Es wird ausschließlich die Kindertoilette aufgesucht. Die Kinder werden nicht in die abschließbare Erwachsenentoilette mitgenommen.

Das pädagogische Personal behält sich das Recht vor, zu bestimmen, dass und wann ein Kind gewickelt wird oder zur Toilette geht, wenn Gefahr für die Gesundheit des Kindes besteht oder Kleidung und Gegenstände verschmutzt werden.

 

Das Prinzip der unverschlossenen Tür ist nach Möglichkeit zu wahren, insbesondere bei der Assistenz beim Toilettengang bzw. beim Wickeln oder Umziehen. Zum Schutze der Kinder ist dies nicht möglich, wenn die Personalsituation es nicht erlaubt oder ‚Fremde‘ die Einrichtung besuchen (z.B. Elternbesuch in der Eingewöhnungssituation)

 

Wir beobachten die körperliche Verfassung der Kinder und überprüfen ob z.B. vermehrt blaue Flecke an ungewöhnlichen Stellen auftreten. Über Beobachtungen wird sich regelmäßig ausgetauscht um weitergehende Beobachtungen und Vorgehen anzustreben.

 

 

Essen:

Wir achten auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung der Kinder. Sie dürfen Essen stehen lassen, müssen nicht alles probieren. Kein Kind wird zum Essen gezwungen.

 

Es wird darauf geachtet, dass die Kinder ausreichend Flüssigkeit zu sich nehmen.

 

Auf Unverträglichkeiten, Allergien und religiöse Gründe, welche zu Einschränkungen bei der Lebensmittelauswahl führen, nehmen wir Rücksicht.

 

Das Kind hat das Recht auf Ruhe und Zeit entsprechend seiner Entwicklung selbständig zu essen und zu trinken.

 

 

Schlafen:

Kein Kind wird vom Schlafen abgehalten, da das Schlafen ein Grundbedürfnis jedes Kindes ist. Das Kind hat das Recht auf Bedürfnisbefriedigung, z.B. durch Schnuller und/oder Kuscheltier.

 

Das pädagogische Personal behält sich das Recht vor, nach eigener Einschätzung die Kinder in den Ruheraum zu bringen (z.B. zum Mittagsschlaf). Es wird jedoch kein Kind zum Schlafen oder Liegenbleiben gezwungen. Der Mittagsschlaf wird durch eine Schlafwache betreut.

Während der Schlafsituation liegen die Betreuungspersonen nicht auf, sondern neben den Matratzen der Kinder. Die Schlafräume sind einsehbar.

 

Wir unterstützen die Kinder beim selbständigen Einschlafen. Köperkontakt als Einschlafhilfe geht vom Kind aus .Um Übergriffe zu verhindern, rotiert das pädagogische Personal bei der Schlafwache bis zum Ende der Schlafsituation.

 

 

Körperkontakt:

Der Impuls zur körperlichen Nähe geht vom Kind aus.

 

Kinder werden nicht durch die Mitarbeiter/innen auf den Schoß genommen oder hochgehoben, wenn sie den Wunsch verbal oder durch Gestik und Mimik verdeutlichen, dass sie nicht berührt werden wollen.

 

Kinder werden nicht auf Mund oder Genitalien geküsst.

 

 

Beziehungspflege:

Wir kommunizieren mit den Kindern wertschätzend und es werden keine Kosenamen benutzt, die das Kind oder andere Kinder werten oder abwerten. Das pädagogische Personal spricht mit den Kindern urteilsfrei, d.h. es werden keine wertenden Aussagen gegenüber der Person des Kindes oder anderen Personen getroffen. Im Vordergrund steht eine wertschätzende Beziehung zu den Kindern zu entwickeln.  Dies ermöglicht mehr Kooperation und Kreativität im Zusammenleben. Kinder werden nicht zu einem bestimmten Handeln gezwungen.

 

Geschenke werden prinzipiell nicht im Namen von einzelnen Mitarbeiter/innen, sondern nur im Namen des Teams geschenkt.

 

Mitarbeiter/innen teilen ihrerseits keine Geheimnisse mit den Kindern. Alle Absprachen mit Kindern werden öffentlich gemacht.

 

Fotos von Kindern, welchem mit einer privaten Kamera oder dem Privathandy eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin aufgenommen werden, werden sofort an die Kinderkrippe weitergeleitet und anschließend umgehend gelöscht.

 

 

Räumlichkeiten:

Bei der Einrichtung der Räume, vor allem in den Kindertoiletten und dem Wickelraum, achten wir auf die Gestaltung, Möblierung, Hygiene und Schutz der Intimsphäre.

In jeder Einrichtung gibt es Rückzugsmöglichkeiten für die Kinder, die aber jederzeit für das pädagogische Personal einsehbar sind.

 

 

Prävention

 

Grundsätzlich wird unser Personal nur mit erweitertem polizeilichem Führungszeugnis und in Absprache mit der örtlichen Aufsichtsbehörde eingestellt.

 

Das pädagogische Personal nimmt regelmäßig an Fortbildungen teil.

 

In regelmäßigen Abständen wir das pädagogische Konzept überprüft, weiterentwickelt und aktualisiert.

 

Es finden regelmäßig Teamsitzungen statt, in welchen auch die pädagogische Arbeit reflektiert wird.

 

Wir verhindern Machtmissbrauch, Ausnutzung von Abhängigkeit, körperliche sowie verbale und nonverbale Gewalt.

 

Wir wollen Unterstützung in schwierigen Situationen anbieten. Wir respektieren wenn ein Kind Nein sagt.

 

Aktives Zuhören, zuhören um zu verstehen und nachfragen wenn etwas unklar ist, sind wesentliche Säulen unserer Arbeit.

 

 

Beschwerde

 

In Kindertageseinrichtungen besteht zwischen den Kindern und den Erwachsenen zwangsläufig ein ungleiches Machtverhältnis. Es besteht die Gefahr, dass Erwachsene, aufgrund des Altersunterschiedes, der Lebenserfahrung und des Wissensvorsprungs, ihre Überlegenheit gegenüber Kindern ausnutzen.

Unabdingbar ist es deshalb, den Kindern bzw. deren Sorgeberechtigten ihre Recht aufzuzeigen und die Möglichkeiten der Beschwerde zu verankern.

 

Wir verstehen unter dem Begriff Beschwerde alle mündlichen und/oder schriftlichen kritischen Äußerungen von Kindern oder deren Sorgeberechtigten, die den Krippenalltag, insbesondere

 

  • das Verhalten des pädagogischen Personals oder der Kinder
  • das Einrichtungsleben oder
  • die Entscheidungen des Trägers

 

betreffen.

 

Das Beschwerdemanagement umfasst alle Maßnahmen, die in Zusammenhang mit dem Eingang und der Bearbeitung von Beschwerden bestehen. Das bedeutet z.B. ein Klärungsversuch mit allen beteiligten Personen.

 

Beschwerdesysteme sind ein wichtiges Instrument um die Rechte von Kindern zu wahren. Sie dienen u.a. dem Schutz der Kinder und der Qualitätssicherung bzw. –steigerung. Weiterhin bilden sie ein wichtiges Instrument zur Reflexion der eigenen Arbeit.

 

Möglichkeiten der mündlichen Beschwerde in der Einrichtung:

  • Im Morgenkreis bieten wir die Möglichkeit Wünsche, Anregungen aber auch Ärgernisse zu äußern. Auch im Gruppenalltag haben die Kinder die Möglichkeit ihre Bedürfnisse mitzuteilen.
  • Für die Eltern besteht in den täglichen Bring- und Abholsituationen, in sogenannten „Tür- und Angelgesprächen“, ausreichend Zeit, in ein persönliches Gespräch mit dem pädagogischen Personal zu treten. Es können aber auch jederzeit Termine für ein Einzelgespräch mit der Krippenleitung vereinbart werden.

 

Möglichkeiten der Beschwerde beim Elternbeirat:

  • Es besteht jederzeit die Möglichkeit den Elternbeirat zu kontaktieren. Die Kontaktdaten hängen in den Einrichtungen aus.

 

Möglichkeiten der Beschwerde beim Träger:

  • Der Träger, das Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg, steht jederzeit für ein persönliches oder telefonisches Gespräch zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich hierzu an :

 

Krippenverwaltung

  •  

Tel. 09131/80 02 65/69

Zimmer 317, 3. Stock rechts, Hofmannstraße 27, 91052 Erlangen

 

oder an:

 

Herrn Uwe Scheer

stv. Geschäftsführer, Leiter Kommunikation & Soziale Dienste

Tel. 09131/80 02 62

Zimmer 302, 3 Stock Hauptverwaltung, Hofmannstraße 27, 91052 Erlangen.

 

  • Auch schriftlich können Sie mit uns in Kontakt treten. Sie erreichen uns per Mail über kita@werkswelt.de oder auf dem Postweg:

Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg

Anstalt des öffentlichen Rechts

Abteilung 5

Hofmannstraße 27

91052 Erlangen.

 

  • Die jährlich stattfindende Elternbefragung, bietet Raum für Rückmeldungen, Äußerung von Wünschen, Lob aber auch Kritik.

 

Wir nehmen alle Beschwerden erst und sehen sie als Chance zur Qualitätssteigerung. Bei der Bearbeitung von Beschwerden achten wir auf Transparenz und Verlässlichkeit.

 

 

Möglichkeiten der Beschwerde bei übergeordneten Stellen:

 

  • Das zuständige Jugendamt erreichen Sie wie folgt:

Stadtjugendamt Erlangen

Rathausplatz 1

91052 Erlangen

Tel. 09131/86 28 44

 

  • Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales in München erreichen Sie wie folgt:

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Winzererstraße 9

80797 München

Tel. 089/12 61 01

 

Das Schutzkonzept wurde am 30.01.2019 vom pädagogischen Team des Studierendenwerks Erlangen-Nürnberg AöR erstellt.

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