vgl. auch Grundsicherung für Arbeitssuchende
bei der Zuordnung zu den sozialen Sicherungssystemen wird zwischen Erwerbsfähigkeit (SGB II = “Hartz IV“) und nicht Erwerbsfähigkeit (SGB XII = Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) unterschieden.
Nicht erwerbsfähige Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus Einkommen und Vermögen, beschaffen können, haben Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB XII (Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung). Bei Fragen zum Thema wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Träger der Sozialhilfe.
In Nürnberg: Stadt Nürnberg, Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt
Frauentorgraben 17, 90443 Nürnberg, Tel. (09 11) 231-55 13 oder 23 15, E-Mail: sha@stadt.nuernberg.de Website: www.sozialamt.nuernberg.de