Die Darlehenskasse der Bayerischen Studierendenwerke will bedürftigen Studierenden der bayerischen Hochschulen durch die Gewährung von Studienabschlussdarlehen die Examensvorbereitung erleichtern und einen erfolgreichen Studienabschluss ermöglichen. Hierfür gelten kurz gefasste nachstehende Richtlinien:
Darlehen werden nur an Studierende der Hochschulen und sonstiger Institutionen gewährt, für die die Studierendenwerke zuständig sind. Darlehen werden nur für Studienaufwendungen gewährt, nicht zur Bestreitung von Heilbehandlungskosten, zur Unterstützung Dritter oder sonstige Aufwendungen, die nicht unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen. Der mtl. Darlehensbetrag darf 700 € nicht überschreiten, das Darlehen kann für maximal 24 Monate vergeben werden. Zur Sicherung des Darlehens ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft zu erbringen. Ab dem Sommersemester 2020 kann für ein erstes Darlehen bis 3.000 € die Sicherheit entfallen. Die Laufzeit des Darlehens beträgt bei einer Darlehensgewährung bis zu zwei Semester, höchstens 10 Jahre; bei darüber hinausgehender Darlehensleistung höchstens 14 Jahre. Sie beginnt mit dem der Auszahlung der ersten Darlehensrate vorausgehenden 01. April oder 01. Oktober. Mit der Rückzahlung soll spätestens vom zweiten oder dritten Jahr und muss in jedem Fall vom fünften Jahr der Laufzeit an begonnen werden. Sie muss spätestens nach Ablauf des 10. Jahres beendet sein. Sie hat schon früher einzusetzen, wenn es die wirtschaftliche Lage des Darlehensnehmers erlaubt. Die monatlichen Tilgungsraten müssen mindestens 110 € betragen. Die anfallenden Verwaltungsgebühren und Zinsen trägt der Darlehensnehmer.
Weitere Informationen:
www.darlehenskasse-bayern.de
Vergaberichtlinien Darlehenskasse der Bayerischen Studierendenwerke im PDF-Format.
Darlehensanträge sind im Amt für Ausbildungsförderung erhältlich und dort vollständig abzugeben. Über die Darlehensanträge entscheidet das Studierendenwerk. Bei Genehmigung des Antrages wird ein formgebundener Darlehensvertrag abgeschlossen.