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Das Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen im Bereich des öffentlichen Dienstes unter der Rechtsform einer Anstalt des öffentlichen Rechts. Mit mehr als 300 Mitarbeitern beraten, fördern und versorgen wir 70.000 Studierende an elf Hochschulen in Mittelfranken, Eichstätt und Ingolstadt. Wir betreiben 25 Mensen und andere hochschulgastronomische Einrichtungen, 20 Studierendenwohnheime für 3.500 Studierende, das Amt für Ausbildungsförderung, und wir betreuen 5 Kinderkrippen für Studierendenkinder. Zudem bieten wir unseren Studierenden ein breites Beratungsangebot sowie kulturelle Angebote.

Organe des Studierendenwerks sind Vertreterversammlung, Verwaltungsrat und Geschäftsführer.

Jede Hochschule entsendet in die Vertreterversammlung ein Mitglied der Hochschulleitung, zwei Professoren oder Professorinnen, zwei Studierende der Hochschule, die Frauenbeauftragte der Hochschule und den/die Behindertenbeauftragte(n) der Hochschule.

Die Vertreterversammlung wählt den Verwaltungsrat und nimmt den Jahresbericht und den Jahresabschluss der Geschäftsführung sowie den Bericht über grundsätzliche Fragen der künftigen Geschäftsführung entgegen.

Der Verwaltungsrat setzt sich zusammen aus zwei Personen aus dem Kreis der Professoren und Professorinnen sowie der Hochschulleitung, zwei Studierenden, einer Persönlichkeit des öffentlichen Lebens, einem Vertreter oder einer Vertreterin des Personalrats des Studierendenwerks, der Frauenbeauftragten einer Hochschule und dem Behindertenbeauftragten oder der Behindertenbeauftragten einer Hochschule.

Hauptaufgaben des Verwaltungsrates sind der Beschluss über den Wirtschaftsplan, die Prüfung der Jahresrechnung und der Erlass der Satzung über die Studierendenwerkbeiträge.

Die Amtszeit der Verwaltungsratsmitglieder beträgt zwei Jahre.

Der Geschäftsführer führt die Geschäfte des Studierendenwerks. Er vertritt das Studierendenwerk gerichtlich und außergerichtlich. Er ist Dienstvorgesetzter des gesamten Personals.

Das Studierendenwerk erfüllt seine Aufgaben nach den Grundsätzen der Gemeinnützigkeit. Es finanziert seine Leistungen aus sonstigen Einnahmen, Zuwendungen des Staates und aus Beiträgen der Studierenden.

 

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