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Nach dem Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts u. zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG) können Studierende und Schüler im Sinne der §§ 2 u. 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAFöG), die grundsätzlich nicht mehr nach dem BAFöG gefördert werden können oder BAFöG-Leistungen nur als Darlehen erhalten, einen Anspruch auf Wohngeld haben, wenn die Wohnung in Erlangen der Lebensmittelpunkt ist.

Empfänger von Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (Meister-BAFöG) können grundsätzlich auch Wohngeld beantragen.

Nähere Informationen erhalten Sie bei der :

Stadt Erlangen, Wohngeldbehörde, Rathausplatz 1, 4. OG Zimmer 423-425a
E-Mail: wohngeldstelle@stadt.erlangen.de
Ihren zuständigen Sachbearbeiter und weitere Infos- und Anträge finden Sie unter: www.erlangen.de/Wohngeld

Stadt Nürnberg - Amt für Existenzsicherung und soziale Integration –Sozialamt - Abteilung Wohnungsvermittlung und Wohngeld, Marienstraße 6, 90402 Nürnberg, Tel. (09 11) 231- 72 38
Informationen auch unter: www.sozialamt.nuernberg.de

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