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Neben den eigenen Wohnobjekten des Studierendenwerks in Erlangen gibt es dort auch eine Anzahl an öffentlich geförderten Studierendenwohnheimen in anderer Trägerschaft und Verwaltung. In diese Häuser dürfen nur Studentinnen und Studenten der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg aufgenommen werden. Bei der Festsetzung der Miete sind vom Träger die einschlägigen staatlichen Vorgaben für Studierendenwohnheime zu beachten. Diese Aufstellung finden Sie hier zum Download als PDF-Dokument.

 

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