Für Personen- und Sachschäden, die der Studierende im Zusammenhang mit dem Studium verursacht, haftet er nach den allgemeinen Haftungsgrundsätzen selbst. Es wird deshalb empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Private Haftpflichtversicherung - verständlich erklärt (dieversicherer.de)
Studienbegleitende Praktika, die außerhalb der Hochschuleinrichtungen abgeleistet werden, sind versicherungsrechtlich nicht dem Studium zuzurechnen, selbst dann nicht, wenn sie nach der maßgebenden Prüfungsordnung vorgeschrieben sind. Der Praktikant ist dann bei der für den Praktikumsbetrieb zuständigen Berufsgenossenschaft versichert. Wird ein Praktikum bei einem ausländischen Betrieb aufgenommen, so ist der Schutz der deutschen Unfallversicherung generell ausgeschlossen.