Studierende können sich ab Herbst 2024 über höhere BAföG-Sätze und Freibeträge freuen: Der Grundbedarf steigt um 5 %, die Wohnpauschale wird auf 380 € erhöht. Auch die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge werden angepasst. Minijobber profitieren künftig von einer erhöhten Verdienstgrenze, die dann automatisch an die jeweils aktuelle Minijob-Grenze angepasst wird. Weitere Neuerungen sind ein Flexibilitätssemester bei der Förderungshöchstdauer, erleichterte Bedingungen bei Fachrichtungswechsel und eine Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 € für unter 25-jährige Erstsemester aus einkommensschwachen Familien*.