Studierende, die bereits BAföG beziehen und bei denen im BAföG-Bescheid das Ende des laufenden Bewilligungszeitraumes auf Ende September 2020 festgesetzt ist, aufgepasst: Denken Sie daran, den Weiterförderungsantrag für das Wintersemester 2020/21 rechtzeitig zu stellen und holen Sie sich deshalb frühzeitig die Antragsformulare ab!