Die Rückzahlungsmodalitäten für das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ändern sich ab April 2020. Bis zum 29. Februar 2020 haben ehemalige BAföG-Empfänger/-innen, die vor August 2019 BAföG erhalten haben, die Wahl, ob sie den neuen oder den alten Rückzahlungsmodus nutzen möchten. Dafür ist eine schriftliche Erklärung gegenüber dem Bundesverwaltungsamt (BVA) nötig, welches für die Rückzahlung des BAföG-Darlehensanteils zuständig ist.