Alle Studierenden sollen laut der Bundesregierung 200 Euro als Einmalzahlung erhalten. Anspruch haben alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind. Das Geld soll über eine zentrale digitale Antragsplattform beantragt werden, die Bund und Länder derzeit intensiv gemeinsam vorbereiten. Das Gesetz soll zum 21. Dezember 2022 in Kraft treten. Die Auszahlung soll zu Beginn des nächsten Jahres beginnen, also noch in diesem Winter. Wir informieren Sie, wenn wir hier mehr wissen. Bitte sehen Sie bei einer Anfrage bei unserem Amt für Ausbildungsförderung ab. Alle weiteren Informationen sowie eine FAQ des Bundesministerium für Bildung und Forschung finden Sie unter weiterlesen.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/200-euro-einmalzahlung-fuer-studierende.html