Entgegen der bisherigen Planungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll es nun im Zuge der 29. BAföG-Novelle doch noch Verbesserungen bzw. leichte Erhöhungen beim BAföG geben: Die Bedarfssätze sollen um 5%, die BAföG-Wohnkostenpauschale soll von bisher 360 auf 380 Euro im Monat erhöht werden. Die BAföG-Elternfreibeträge sollen um 5,25% (bisher: 5%) erhöht werden, und die bisher geplante Erhöhung des BAföG-Darlehensanteils soll zurückgenommen werden. Dazu erklärt Matthias Anbuhl, der Vorstandsvorsitzende des Deutschen Studierendenwerks (DSW): „Dass nun auch auf Druck des Parlaments nachgebessert wird beim BAföG, insbesondere bei den Bedarfssätzen und der Wohnpauschale, ist ein wichtiges politisches Signal."
Anbuhl weiter: "Aber auch diese Nachbesserungen sind insgesamt noch zu schwach, um dem BAföG den großen Schub zu verleihen, den es so dringend benötigt. Auch eine auf 380 Euro im Monat erhöhte BAföG-Wohnkostenpauschale liegt noch unter der Düsseldorfer Tabelle, die beim Elternunterhalt 410 Euro im Monat für die Miete vorgibt. 5% höhere BAföG-Bedarfssätze sind besser als, wie bisher unverständlicher Weise vom BMBF geplant, eine weitere Nullrunde.
Aber ob mit diesen beiden Erhöhungen wirklich die vollen 150 Millionen Euro ausgeschöpft werden, die der Bundestags-Haushaltsausschuss für eine BAföG-Erhöhung zur Verfügung gestellt hat, würde ich nach unseren Berechnungen bezweifeln.
Mein Fazit: Endlich doch eine Nachbesserung, aber wir brauchen aber deutlich mehr Kraft, noch mehr Stärkung fürs BAföG.“
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