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2G in allen Einrichtungen des Studentenwerks

2G in allen Einrichtungen des Studentenwerks

Bitte beachten Sie: in allen unseren Einrichtungen gilt die 2G-Regel! Bitte halten Sie die Nachweise sowie einen Lichtbildausweis beim Besuch bereit. Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg erfüllt alle amtlichen Vorgaben und hält die 2G-Regel zum bestmöglichen Schutz unserer Gäste für sinnvoll. Danke für Ihr Verständnis.


Die Entscheidung zur 2G-Regelung für den Universitätsalltag an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) wurde im Krisenstab der FAU getroffen, dem auch Mitglieder der Studierendenvertretung und Expert*innen des Universitätsklinikums angehören. Auch die Landesstudierendenvertretung (LAK Bayern) stellt sich hinter die Studierendenvertretung in Erlangen. Sprecherin Johanna Weidlich erklärt in einer Pressemitteilung vom 20. November: „Bei der Entscheidung wurden auch die Studierendenvertreter*innen vor Ort zentral im Krisenstab eingebunden. Diese haben einen guten Einblick, wie die Studierenden sich gerade fühlen. Dazu zählen auch die Sicherheitsbedenken von Studierenden in einer so angespannten pandemischen Situation. Keine Studierendenvertretung macht sich eine solche Entscheidung leicht.“

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