Ab dem 23. August gilt in Bayern die neue 3G-Regelung. Beim einer Inzidenz über 35 muss dann bei einer Sitzplatzreservierung in einer unserer Einrichtungen der positive Impfstatus gegen Corona (Impausweis oder vergleichbar), der Genesenenstatus oder ein aktueller Test nachgewiesen werden. Bitte halten Sie die Dokumente beim Besuch unaufgefordert bereit und nutzen Sie unser Reservierungsystem.
- Am späten Freitag Nachmittag veröffentliche das Bayerische Gesundheitsministerium eine Pressemitteilung mit einer Zusammenfassung der neuen Regeln.
- DIe Änderungen an der 13. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurden mitlerweile veröffentlicht.
- DIe endgültige Fassung der Verordnung steht noch aus.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Corona-Übersichtsseite