Seit dem 16. Juni können Studierende, die pandemiebedingt in eine finanzielle Notlage geraten sind, die Überbrückungshilfe aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) beantragen. Das BMBF stellt dafür 100 Millionen Euro zur Verfügung. Seit dem 29. Juni erfolgt die Bearbeitung der Anträge, auch in Bayern sind dafür die Studentenwerke zuständig. Von den bis dato 30.000 eingegangenen Anträgen waren über 13.000 vollständig und gingen in die Sachbearbeitung.
„In allen Studentenwerken wurden extra Teams zur Sachbearbeitung gebildet und teilweise Beschäftigte aus der Kurzarbeit geholt. Bayernweit haben wir bereits über die Hälfte der eingereichten Anträge abgearbeitet. Auch die Auszahlung wird überall unmittelbar veranlasst, so dass die Studierenden nach Bewilligung das Geld schnell auf dem Konto haben“, so der Sprecher der bayerischen Studentenwerke und Geschäftsführer des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg, Mathias M. Meyer.
Bislang wurden rund 60 % der Fälle bewilligt, nur etwa jeder vierte Antrag wurde abgelehnt. In den übrigen Fällen wurden die Studierenden um Nachreichung von Unterlagen gebeten. Häufigster Grund für Nachforderungen oder Ablehnung sind dabei falsche oder unvollständige Angaben und Unterlagen. „Wir empfehlen den Studierenden dringend, bei der Antragstellung besonders sorgfältig vorzugehen und alle Dokumente komplett und leserlich einzureichen. Auch die Möglichkeit der Selbsterklärung sollte genutzt werden, um die eigene Lebenssituation nachvollziehbar darzustellen“, so Meyer weiter. „Die Notlage und dass diese pandemiebedingt ist muss so plausibel wie möglich erklärt werden.“
Aufgrund ihrer bisherigen Erfahrung in der Sachbearbeitung geben die bayerischen Studentenwerke folgende Tipps für die Antragstellung:
- Dokumente und Bilder leserlich und vollständig hochladen.
- Kontoauszüge aller Konten (auch PayPal, Kreditkartenkonten) lückenlos bis zum Vortag der Antragstellung einreichen. Keine Screenshots aus Banking Apps etc. Der Kontoauszug muss übereinstimmenden Namen und IBAN enthalten und der Kontostand klar ersichtlich sein.
- In der Selbstauskunft die pandemiebedingte Notlage schlüssig und ausführlich begründen.
- Dokumente können ausschließlich über das Antragstool eingereicht werden, ein anderer Weg (z.B. E-Mail) ist nicht möglich. Das gilt insbesondere für Nachforderungen.
Zusätzliche Hilfen bieten das Deutsche Studentenwerk (DSW) und das BMBF.
FAQ Deutsches Studentenwerk inkl. Video zur Antragstellung: https://www.studentenwerke.de/de/content/ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende
FAQ BMBF: https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zur-ueberbrueckungshilfe-fuer-studierende-11509.html
Weiter Informationen und Antragstellung: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de