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BAföG-Novelle ab Herbst 2024 mit Verbesserungen für Studierende

BAföG-Novelle ab Herbst 2024 mit Verbesserungen für Studierende

Studierende können sich ab Herbst 2024 über höhere BAföG-Sätze und Freibeträge freuen: Der Grundbedarf steigt um 5 %, die Wohnpauschale wird auf 380 € erhöht. Auch die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge werden angepasst. Minijobber profitieren künftig von einer erhöhten Verdienstgrenze, die dann automatisch an die jeweils aktuelle Minijob-Grenze angepasst wird. Weitere Neuerungen sind ein Flexibilitätssemester bei der Förderungshöchstdauer, erleichterte Bedingungen bei Fachrichtungswechsel und eine Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 € für unter 25-jährige Erstsemester aus einkommensschwachen Familien*.


Gut zu wissen:

 

*Die 8 Sozialleistungen sind:

1. Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) wie Bürgergeld und Grundsicherung
2. Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII
3. Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII
4. Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 93 des SGB XIV (besondere Leistungen im Einzelfall in Form von Leistungen zum Lebensunterhalt als Soziale Entschädigung (Unterstützung für Menschen, die durch ein schädigendes Ereignis, für die der Staat eine besondere Verantwortung trägt, eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat), Bsp. für schädigendes Ereignis (§§ 13 ff.): Gewalttaten Impfschaden etc.)
5. Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach § 145 Absatz 1 des SGB XIV in Verbindung mit § 27a des Bundesversorgungsgesetzes in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung, 6. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
7. Selbst oder ihre Eltern für sie Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen (Achtung: entscheidend ist der „Kinderzuschlag“ bei geringem Einkommen, nicht: „Kindergeld“)
8. Selbst oder als Haushaltsmitglied Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beziehen.

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