Studierende, die bereits BAföG beziehen und bei denen im BAföG-Bescheid das Ende des laufenden Bewilligungszeitraumes auf Ende September 2023 festgesetzt ist, aufgepasst: Denken Sie daran, den Weiterförderungsantrag für das Wintersemester 2023/24 bis spätestens 31. Juli zu stellen! Sie haben Fragen zum Weiterförderungsantrag oder generelle Fragen zum BAföG? Wir bieten Ihnen am 13. & 19. Juli von 15.00 bis 17.00 Uhr eine Online-Beratung mit einem Ansprechpartner des BAföG-Amts an: werkswelt.de/weiterleistung