Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, von November 2020 bis März 2021 erneut mit Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben. Die Überbrückungshilfe kann ab heute, 20. November 2020, ausschließlich online beantragt werden.
Online-Beantragung hier: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de
Wir haben für Sie eine umfassende FAQ und weitere Hinweise zusammengestellt
Für die Studierenden gibt es jetzt mehrere Verbesserungen:
- Wenn die pandemiebedingte Kündigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses nicht erbracht werden bzw. schriftlich dokumentiert werden kann, reicht neu auch eine Selbsterklärung, aus der sich Grund und Umstände der Kündigung ergeben.
- Wenn die geforderten zwei schriftlichen Ablehnungen von mindestens zwei Stellenbewerbungen nicht erbracht werden können, reicht neu auch eine Selbsterklärung zu erfolglosen Bewerbungen und deren Ablehnung
- Es müssen nunmehr noch die Kontoauszüge vom Vormonat sowie vom laufenden Monat bis zum Vortag der Antragstellung hochgeladen werden.
- Es müssen nur noch die Kontoauszüge für die Konten hochgeladen werden, auf die kurzfristig zugegriffen werden kann.
BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe:
Telefon: 0800 26 23 003
Servicezeiten der Hotline:
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr