Zur Umsetzung und Auszahlung des Heizkostenzuschusses nach dem Heizkostenzuschussgesetz (HeizkZuschG) für BAföG-geförderte Studierende gibt es aktuelle Informationen: In den nächsten 2 Wochen werden die Bescheide verschickt, die Auszahl in Höhe von einmalig 230 € erfolgt vorraussichtlich am 4. Oktober 2022. Ein gesonderter Antrag ist nicht nötig, die Bewilligung erfolgt von Amts wegen. Anspruchsberechtigt sind alle nicht bei den Eltern wohnende Auszubildende, denen im Wintersemester 2021/2022 Leistungen nach dem BAföG für mindestens einen Monat bewilligt wurden und die nicht selbst Anspruch auf Heizkostenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz haben oder bei der Wohngeldbewilligung eines Dritten berücksichtigt wurden.
Gesetzliche Grundlage: Heizkostenzuschussgesetz (HeizkZuschG)