Studierende aufgepasst! Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ändert sich zum Wintersemester 2016/17, manche Änderungen sind schon ab dem 01.08.2016 wirksam. Der BAföG-Höchstsatz steigt, ebenso die Freibeträge; die Förderungslücke zwischen Bachelor und Master wurde geschlossen und die Antragstellung ist jetzt komplett online möglich!
Sie wollen zum ersten Mal BAföG beantragen? Sie haben es schon einmal erfolglos versucht, denken sich der Aufwand lohnt sich nicht oder Sie sitzen gerade zwischen Bachelor und Master auf dem Trockenen? Dann aufgepasst! Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ändert sich ab zum Wintersemester 2016/17, manche Änderungen sind schon ab dem 01.08.2016 wirksam.
Was bedeutet das konkret für Sie? Es gibt jetzt:
Mehr Geld
Der monatliche Höchstbetrag steigt um 7 %. Dadurch können Studierende eine monatliche Förderung von maximal 735 Euro (bisher 670 Euro) vom Staat erhalten. Zusätzlich kann jede/r BAföG-Empfänger/in einen 450 Euro-Job ausüben, ohne dass dies Einfluss auf die monatliche Unterstützung hat. Weiter darf nun auch das eigene Vermögen bis zu 7500 Euro betragen (bisher 5200 Euro).
Für mehr Studierende
Die Freibeträge der Eltern, des Ehe- oder Lebenspartners erhöhen sich ebenfalls um 7 %. Die Grundgesamtheit aller Studierenden mit Förderungsanspruch erhöht sich folglich deutlich, wodurch nun auch viele Studierende die Möglichkeit auf Förderung vom Staat haben, die schon einmal erfolglos einen Antrag gestellt haben.
Neben deutschen Studierenden und EU-Bürgern können auch ausländische Studierende anderer Nationalitäten Ausbildungsförderung beantragen. Bitte wenden Sie sich zuerst zur Klärung Ihres Status an Ihre zuständige Ausländerbehörde. Anschließend kann das BAföG-Amt Ihre Anspruchsberechtigung prüfen.
Lückenlos
Die Lücke zwischen dem Bachelor-Studienabschluss und der Aufnahme des Masterstudiums ist nunmehr geschlossen worden, da die Förderungsdauer des Bachelorstudiums ausgeweitet wurde. Ferner kann ein Masterstudium auch bereits dann (unter Vorbehalt) gefördert werden, wenn der/die Student/in nur vorläufig immatrikuliert ist.
Online-Antrag
Mit dem Änderungsgesetz steht es den Studierenden frei, ihren Antrag entweder wie bisher auf Papier zu stellen, oder auch in elektronischer Form und sich so den Postweg zu sparen. Für die digitale Variante bedarf es jedoch einer elektronischen Identifikation mithilfe der eID-Funktion des neuen Personalausweises (dazu muss bei der Beantragung des Ausweises die Freischaltung der Online-Funktion erfolgt sein, die ansonsten auch gegen Gebühr nachträglich durchgeführt werden kann).
Erklär-Video des Deutschen Studentenwerks
Weitere Informationen:
BAföG-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Aktuelle BAföG-Informationen des Deutschen Studentenwerks
Jetzt Online-Antrag stellen unter:
www.baefog-bayern.de
Ihr Ansprechpartner vor Ort:
Amt für Ausbildungsförderung beim Studentenwerk Erlangen-Nürnberg