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Sondersprechstunde der Sozialberatung für KfW-Studienkredit

Sondersprechstunde der Sozialberatung für KfW-Studienkredit

Die Sozialberatung bietet am Donnerstag 04.04.2019 und 11.04.2019 jeweils zwischen 14.00 und 16.00 Uhr zwei zusätzliche offene Sprechstunden an. Diese sind extra für die Verlängerung von KfW-Studienkrediten gedacht. Die benötigten Unterlagen finden Sie unter weiterlesen.

 


Bitte nutzen Sie diese Zeiten für die persönlichen Vorlage der Studienbescheinigung für weitere Auszahlungen des KfW-Studienkredites.

Mitzubringen sind:

  • Ausdruck des auf der Online-Kreditplattform erzeugten „Protokoll zum Nachweis der Immatrikulation“
  • Gültige, aktuelle Studienbescheinigung für den finanzierten Studiengang. Die einfache Semesterbescheinigung reicht nicht aus. Der von der KfW finanzierte Studiengang, die Fachsemesterzahl und der angestrebte Abschluss müssen ersichtlich sein
  • Amtliches Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass)

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