Die im April von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek in Aussicht gestellte Überbrückungshilfe für besonders bedürftige Studierende in pandemiebedingten Notlagen mit einem Gesamtvolumen von 100 Millionen Euro kann beantragt werden. Die Überbrückungshilfe wird vom Deutschen Studentenwerk (DSW) verwaltet und in Bayern vor Ort von den zuständigen Studentenwerken vergeben. Die finanzielle Hilfe erfolgt in Form einer Kontoaufstockung und muss nicht zurückgezahlt werden. Alle Informationen haben wir hier zusammengefasst: werkswelt.de/ueberbrueckungshilfe
Ansprechpartner zur Überbrückungshilfe beim Studentenwerk Erlangen-Nürnberg:
Telefon: +49 9131 80 02 710 /-711
Die genauen Telefonsprechzeiten werden noch bekannt gegeben!
E-Mail: nothilfefonds@werkswelt.de
BMBF-Hotline zur Überbrückungshilfe:
Telefon: 0800 26 23 003
E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de
Online-Beantragung hier: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de
Achtung: Die Überbrückungshilfe kann ab 16. Juni 2020, 12 Uhr mittags, online beantragt werden. Aus technischen Gründen können wir die Anträge voraussichtlich aber erst ab Ende Juni bearbeiten, prüfen, und Auszahlungen veranlassen
Bitte haben Sie Verständnis und sehen Sie bis dann von Nachfragen ab bei uns ab, danke!
Mit den 100 Millionen Euro Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) soll denjenigen Studierenden geholfen werden, die sich nachweislich in einer akuten, pandemiebedingten Notlage befinden und die unmittelbar Hilfe benötigen. Die Überbrückungshilfe können in- und ausländische Studierende beantragen, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind.
Wer bereits ein Darlehen, Stipendien oder Ähnliches im Bezugsmonat bezieht, kann trotzdem Überbrückungshilfe erhalten. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden.
Wer zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als 500 Euro auf dem Konto hat, wird diese Überbrückungshilfe nicht erhalten und möge bitte keinen Antrag stellen.
Der Antrag kann nur jeweils einzeln für die Monate Juni, Juli und August 2020 gestellt werden. Nur wenn die pandemiebedingte Notlage weiterbesteht, ist eine erneute Antragstellung für einen weiteren Monat zulässig.
Das Studenten- bzw. Studierendenwerk, bei dem Sie Ihren Antrag online einreichen, entscheidet auf der Basis der Angaben, die Sie im Antrag machen, über die Gewährung des Zuschusses innerhalb der verfügbaren Haushaltsmittel. Die Reihenfolge der Antrags-Bearbeitung richtet sich grundsätzlich nach dem Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Unterlagen beim jeweiligen Studenten- bzw. Studierendenwerk. Unvollständige Anträge werden nicht bearbeitet.
Ein Anspruch auf Gewährung der Überbrückungshilfe besteht nicht.